Lange Rede – kurzer Sinn. – Gültig ab 16.09.2020
Der Mund-Nasenschutz ist nun verpflichtend für alle, die gerade nicht aktiv Sport treiben.
https://nrw-tischtennis.de/faq-sportbetrieb-waehrend-corona-2
Die neueste Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vom 16.09.2020 bringt bis auf einen Punkt keine Veränderungen für den Tischtennissport.
Der WTTV führt allerdings ab sofort folgende, verpflichtende Regelung ein (zusätzlich zur Corona-Schutzverordnung des Landes):
- Außerhalb des eigenen Sporttreibens muss in jedem Fall ein Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Dies gilt auch für die Zuschauer während ihres Aufenthaltes in der Sporthalle.
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